Fremdwörterlexikon
Common Law
Com|mon Law 〈[kɔ̣mən lɔ:] n. ; Gen.: - -; Pl.: unz. ; Rechtsw. 〉 das durch den Gebrauch vor ordentlichen Gerichten weiterentwickelte u. kodifizierte engl. Gewohnheitsrecht [Etym.: engl. , »allgemeines Recht«]
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