Fremdwörterlexikon
Chartepartie
Char|te|par|tie 〈[ʃạrtə-] f. ; Gen.: -, Pl.: -n; Mar. 〉 Frachtvertrag [Etym.: < frz. charepartie, eigtl. »geteiltes Blatt«, da urspr. der Vertrag zerrissen wurde u. jeder Vertragspartner ein Stück davon erhielt]
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