Fremdwörterlexikon
Buy-back
Buy-back auch: Buy|back 〈[baıbæ̣k] m. od. n. - od. -s, -s; Wirtsch. 〉 Rückkauf einer Beteiligung (bes. in Form von Aktien) durch den Veräußerer [Etym.: engl. , »Rückkauf«]
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Buy-back