Fremdwörterlexikon
Baisseklausel
Baisse|klau|sel 〈[bɛ:s-] f. ; Gen.: -, Pl.: -n; Wirtsch. 〉1. Handelsklausel, nach der der Käufer zurücktreten darf, wenn er die Ware von anderer Seite billiger beziehen kann
2. Handelsklausel, nach der Preisnachlässe, die in der Zeit zwischen Vertragsabschluss u. Lieferungstermin eintreten, zugunsten des Käufers bei der Preisgestaltung berücksichtigt werden [Etym.: < frz. baisse »Senkung, Abstieg«]
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