Fremdwörterlexikon
audiatur et altera pars
au|di|a|tur et ạl|te|ra pars 〈Rechtsw. 〉 auch der andere Teil muss gehört werden (bei Rechtsstreitigkeiten) [Etym.: lat. ]
au|di|a|tur et ạl|te|ra pars 〈Rechtsw. 〉 auch der andere Teil muss gehört werden (bei Rechtsstreitigkeiten) [Etym.: lat. ]