Fremdwörterlexikon
Arrest
Ar|rẹst 〈m. ; Gen.: -(e)s, Pl.: -e; Rechtsw. 〉1. \~ für Personen Haft, Freiheitsentzug, leichte Freiheitsstrafe; jmd. bekommt drei Tage leichten, schweren, verschärften \~
2. persönlicher \~ Verhaftung eines Schuldners
3. \~ von Sachen vorläufige Beschlagnahme; ein Schiff, Waren mit \~ belegen
4. dinglicher \~ vorläufige Pfändung, Eintragung einer Zwangshypothek zur Sicherung von Forderungen eines Gläubigers [Etym.: < mlat. arrestum »Verhaftung« < lat. ad »zu« + restare »bleiben«]
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