Fremdwörterlexikon
Äquivalenztheorie
Ä|qui|va|lẹnz|the|o|rie 〈[-va-] f. ; Gen.: -; Pl.: unz. 〉1. 〈Rechtsw. 〉 Theorie zur Bestimmung des Erfolges einer Handlung, wobei alle Bedingungen des Erfolges als äquivalent (gleichwertig) betrachtet werden; → a. s. Adäquanztheorie
2. Steuerrechtfertigungslehre
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