Fremdwörterlexikon
Äquivalenzprinzip
Ä|qui|va|lẹnz|prin|zip 〈[-va-] n. ; Gen.: -s; Pl.: unz. 〉1. 〈Wirtsch. 〉 Grundsatz der Ausgeglichenheit von öffentlich erhobenen Gebühren, Beiträgen u. Steuern
2. 〈Physik〉 Prinzip der Relativitätstheorie, wonach schwere u. träge Masse einander äquivalent sind
Ä|qui|va|lẹnz|prin|zip 〈[-va-] n. ; Gen.: -s; Pl.: unz. 〉1. 〈Wirtsch. 〉 Grundsatz der Ausgeglichenheit von öffentlich erhobenen Gebühren, Beiträgen u. Steuern
2. 〈Physik〉 Prinzip der Relativitätstheorie, wonach schwere u. träge Masse einander äquivalent sind