Fremdwörterlexikon
Apostille
A|po|stịl|le 〈f. ; Gen.: -, Pl.: -n〉1. 〈Lit. 〉 Randbemerkung
2. 〈Rechtsw. 〉 vereinfachte Form der Legalisierung einer Urkunde, beglaubigte Nachschrift [Etym.: < grch. apostellein;Apostel]
 
Die Buchstabenfolge a|po|st… kann auch a|pos|t… getrennt werden. Davon ausgenommen sind Zusammensetzungen, in denen die fremdsprachigen bzw. sprachhistorischen Bestandteile deutlich als solche erkennbar sind, z. B. Aposteriori.
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