Fremdwörterlexikon
			
						
			Alternat
                        
Al|ter|nat 〈n. ; Gen.: -(e)s; Pl.: unz. 〉 bei Staatsverträgen üblicher Wechsel der Unterschrift, wobei jeder Beteiligte die für ihn bestimmte Vertragsurkunde zuerst unterschreibt
		Al|ter|nat 〈n. ; Gen.: -(e)s; Pl.: unz. 〉 bei Staatsverträgen üblicher Wechsel der Unterschrift, wobei jeder Beteiligte die für ihn bestimmte Vertragsurkunde zuerst unterschreibt

