Fremdwörterlexikon
Aktivbürger
Ak|tiv|bür|ger 〈m. ; Gen.: -s, Pl.: -〉 Staatsbürger, der das Wahlrecht besitzt u. gewählt werden kann; Ggs.: Passivbürger
Ak|tiv|bür|ger 〈m. ; Gen.: -s, Pl.: -〉 Staatsbürger, der das Wahlrecht besitzt u. gewählt werden kann; Ggs.: Passivbürger