Fremdwörterlexikon
Akte
Ạk|te 〈f. ; Gen.: -, Pl.: -n〉 schriftl. Unterlagen eines geschäftl. od. gerichtl. Vorgangs; Syn. Akt (1); Gerichts\~, Polizei\~, Prozess\~; jmdn. in den \~n führen Unterlagen über ihn besitzen; etwas zu den \~n legen zu den schon vorhandenen, gesammelten Schriftstücken über den gleichen Vorgang od. (fig. ) als erledigt betrachten [Etym.: < lat. acta »Handlungen, Taten«; → Acta]
Ạk|te 〈f. ; Gen.: -, Pl.: -n〉 schriftl. Unterlagen eines geschäftl. od. gerichtl. Vorgangs; Syn. Akt (1); Gerichts\~, Polizei\~, Prozess\~; jmdn. in den \~n führen Unterlagen über ihn besitzen; etwas zu den \~n legen zu den schon vorhandenen, gesammelten Schriftstücken über den gleichen Vorgang od. (fig. ) als erledigt betrachten [Etym.: < lat. acta »Handlungen, Taten«; → Acta]