Fremdwörterlexikon
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ak|kre|di|tie|ren 〈V. 〉1. jmdn. \~ jmdm. Kredit einräumen od. verschaffen
2. Diplomaten \~ bevollmächtigen, beglaubigen
3. eine Bank \~ zur Zahlung an jmdn. anweisen [Etym.: < frz. accréditer »in Ansehen bringen«; < lat. credere »glauben«]
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