Fremdwörterlexikon
Akkord
Ak|kọrd 〈m. ; Gen.: -(e)s, Pl.: -e〉1. Übereinstimmung
2. 〈Rechtsw. 〉 Vergleich, Vereinbarung (mit Gläubigern); einen \~ abschließen
3. 〈Musik〉 Zusammenklang von drei od. mehr Tönen verschiedener Höhe; einen \~ anschlagen, greifen
4. 〈unz. ; kurz für〉 Akkordlohn; im \~ arbeiten [Etym.: < frz. accord »Übereinstimmung« < lat. ac »zu« + cor, Gen. cordis »Herz«]
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