Fremdwörterlexikon
Agencytheorie
A|gen|cy|the|o|rie 〈[ɛıdʒənsi-] f. ; Gen.: -; Pl.: unz. ; Wirtsch. 〉 Bereich der Wirtschaftstheorie, der sich mit der Beziehung zwischen Agent u. Auftraggeber (z. B. Anteilseigner u. Vorstand) beschäftigt u. von der Annahme ausgeht, dass jeder Agent auch ein Eigeninteresse verfolgt u. damit nicht immer im Sinne des Auftraggebers agiert [Etym.: < engl. agency »Agentur« + Theorie]
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