Fremdwörterlexikon
Advocatus Diaboli
Ad|vo|ca|tus Di|a|bo|li 〈[-vo-] m. ; Gen.: - -, Pl.: -ca|ti -〉1. der die Bedenken geltend Machende im Heilig- od. Seligsprechungsprozess
2. 〈fig. 〉 jmd. , der (ohne Bedenken od. innere Teilnahme) eine schlechte Sache vertritt [Etym.: lat. , »Anwalt des Teufels«]
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