Fremdwörterlexikon
Ad-hoc-Publizität
Ad-học-Pu|bli|zi|tät auch: Ad-học-Pub|li|zi|tät 〈f. ; Gen.: -; Pl.: unz. ; Börse〉 Verpflichtung von Aktiengesellschaften, Informationen, die eine Änderung des Börsenkurses verursachen könnten (z. B. Übernahmeangebote, Abweichungen vom wirtschaftlichen Gesamtergebnis einer Aktiengesellschaft), unverzüglich bekannt zu machen
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