Fremdwörterlexikon
Adäquanztheorie
Ad|ä|quạnz|the|o|rie 〈f. ; Gen.: -; Pl.: unz. ; Rechtsw. 〉 Theorie zur Bestimmung der Schadensersatzpflicht, wenn die Entstehung eines Schadens unter generellen (u. nicht unter besonderen) Umständen verursacht wird; → a. s. Äquivalenztheorie (1
Die Buchstabenfolge ad|ä|qu… kann auch a|dä|qu… getrennt werden.
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