Fremdwörterlexikon
Absolutorium
Ab|so|lu|to|ri|um 〈n. ; Gen.: -s, Pl.: -ri|en; veraltet〉1. Urteil od. Bescheinigung über Freispruch od. Lossprechung
2. 〈österr. 〉 Bescheinigung über die Reifeprüfung [Etym.: → absolut]
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