Fremdwörterlexikon
Ablativ
Ạb|la|tiv auch: Ạ|bla|tiv 〈m. ; Gen.: -s, Pl.: -e [-və]; Gramm. 〉 Kasus der indogerman. Sprachen, der die Richtung »von… weg« bezeichnet, im Latein auch als Instrumentalis gebraucht; \~ des Mittels [Etym.: verkürzt < lat. casus ablativus »Fall, der die Entfernung, die Trennung bezeichnet«; zu ablatus »fortgetragen, entfernt, getrennt«]
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