Fremdwörterlexikon
à forfait
à for|fait 〈[a fɔrfɛ:]〉 ohne Rückgriff (Klausel zur Aufgabe von Rechten beim Ankauf von Forderungen, die bes. einen Rückgriff auf den vorherigen Eigentümer ausschließen) [Etym.: frz. , »Pauschal…, in Bausch u. Bogen«]
à for|fait 〈[a fɔrfɛ:]〉 ohne Rückgriff (Klausel zur Aufgabe von Rechten beim Ankauf von Forderungen, die bes. einen Rückgriff auf den vorherigen Eigentümer ausschließen) [Etym.: frz. , »Pauschal…, in Bausch u. Bogen«]