Fremdwörterlexikon
à forfait
à for|fait 〈[a fɔrfɛ:]〉 ohne Rückgriff (Klausel zur Aufgabe von Rechten beim Ankauf von Forderungen, die bes. einen Rückgriff auf den vorherigen Eigentümer ausschließen) [Etym.: frz. , »Pauschal…, in Bausch u. Bogen«]
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