Duden - Die deutsche Rechtschreibung
übrig
üb|rig – übriges Verlorenes; übrige kostbare Gegenstände
Großschreibung der Substantivierung :
– ein Übriges tun (mehr tun, als nötig ist)
– im Übrigen (sonst, ferner)
– das, alles Übrige
– die, alle Übrigen
Schreibung in Verbindung mit Verben und adjektivisch gebrauchten Partizipien:
– er hat von seinem Vermögen nichts übrig behalten
– von dem Kuchen wird nichts übrig bleiben
– ihr wolltet mir doch ein Stück Kuchen übrig lassen!
– solange wir etwas Geld übrig haben ...
– der Dübrig gebliebene oder übriggebliebene Kuchen
Bei übertragener Bedeutung:
– etwas für jemanden übrighaben (jemanden mögen)
– : uns wird nichts anderes Dübrig bleiben oder übrigbleiben, als nachzugeben
– : sie haben uns nichts anderes Dübrig gelassen oder übriggelassen, als zur Polizei zu gehen
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