Duden - Die deutsche Rechtschreibung
schrecken
• schrẹ|ckenI. In der Bedeutung »in Schrecken geraten« wird
a) in Zusammensetzungen wie »auf-, hoch-, zurück-, zusammenschrecken« sowohl unregelmäßig als auch regelmäßig gebeugt:
– du schrickst, auch schreckst zurück
– du schrakst, auch schrecktest zurück
– sie meinte, du schräkest, auch schrecktest zurück
– schrick, auch schreck[e] nicht zurück!
aber heute nur noch: du bist zurückgeschreckt
b) »erschrecken« stets unregelmäßig gebeugt:
– du erschrickst
– du erschrakst
– du bist erschrocken
II. In den Bedeutungen »in Schrecken [ver]setzen; abschrecken« und (jägersprachlich) »schreien« wird regelmäßig gebeugt:
– du schreckst sie mit Drohungen; du schrecktest mich mit deiner Ankündigung; dieser Traum schreckt mich; das Telefon hat mich [aus meinen Gedanken] geschreckt; schreck[e] mich nicht so!
– sie schreckte gerade die Eier [ab]
– du [er]schrecktest sie; du hast sie erschreckt
– der Rehbock schreckte, hat geschreckt (Jägersprache)
Vgl. auch 1erschrecken, 2erschrecken, 3erschrecken
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