Duden - Die deutsche Rechtschreibung
offen
• ọf|fen :
– ein offener Brief
– das offene Meer
– ein offener Wein (im Ausschank)
– offene Rücklage (Wirtschaft)
– auf offener Straße, Strecke
– Beifall auf offener Bühne, Szene
– Tag der offenen Tür
– offene Handelsgesellschaft (Abkürzung OHG)
– mit offenen Karten spielen (ohne Hintergedanken handeln)
Schreibung in Verbindung mit Verben :
– die Tür wird offen sein
– das Fenster muss offen bleiben, das Fenster offen lassen
– die Augen offen halten
– das Geschäft [länger] offen halten
– offen (im Ausschank) verkaufter Wein
– jemandem etwas offen sagen
– die Tür offen stehen lassen
Aber:
– sie mussten ihre Vermögensverhältnisse offenlegen
Vgl. auch offenbleiben, offenhalten, offenlassen, offenstehen
In Verbindung mit einem adjektivisch gebrauchten Partizip kann bei nicht übertragener Bedeutung getrennt oder zusammengeschrieben werden:
– ein Doffen gebliebenes oder offengebliebenes Fenster
– eine Doffen stehende oder offenstehende Tür
Aber nur: eine noch offenstehende Frage
Getrennt schreibt man üblicherweise die adverbialen Fügungen offen gesagt und offen gestanden.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: offen