Duden - Die deutsche Rechtschreibung
jung
• jụngjün|ger, jüngs|te
– sie haben jung geheiratet; vgl. jungverheiratet
I. Kleinschreibung:
– er ist der jüngere, jüngste meiner Söhne
– die Gedichte des jungen Goethe
– von jung auf
– ein Fest für junge und Djung gebliebene oder junggebliebene Menschen
– ein Fest für Junge und DJunggebliebene oder jung Gebliebene
– die DJungen oder jungen Wilden (Künstlergruppe)
II. Großschreibung
a) der Substantivierung :
– Jung und Alt (jedermann)
– Junge und Alte
– meine Jüngste kommt jetzt in die Schule
– sie ist nicht mehr die Jüngste, sie gehört nicht mehr zu den Jüngsten
b) in Namen und bestimmten namensähnlichen Fügungen:
– : Jung Siegfried
– der Jüngere (Abkürzung [bei Eigennamen] d. J.)
– : das Junge Deutschland (eine Dichtergruppe des 19. Jahrhunderts)
– die Junge Union (gemeinsame Jugendorganisation von CDU u. CSU)
– : das Jüngste Gericht, der Jüngste Tag
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