Duden - Die deutsche Rechtschreibung
i. V.
• i. V.= in Vertretung; in Vollmacht
Die Abkürzung wird mit kleinem i geschrieben, wenn sie unmittelbar der Grußformel oder der Bezeichnung einer Behörde, Firma und dergleichen folgt:
Der Oberbürgermeister
i. V. Meyer
Die Abkürzung wird mit großem I geschrieben, wenn sie nach einem abgeschlossenen Text allein vor einer Unterschrift steht:
Herr Direktor Müller wird Sie nach seiner Rückkehr sofort anrufen.
I. V. Meyer
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Ansicht: i. V.