Duden - Die deutsche Rechtschreibung
erinnern
• er|ịn|nern – sich [an etwas] erinnern: sie konnte sich nicht erinnern, uns gesehen zu haben; ich erinnere mich an das Ereignis, in gehobener Ausdrucksweise des Ereignisses; erinnerst du dich daran, gehoben dessen?
– jemanden an etwas erinnern: ich musste sie an ihr Versprechen erinnern
– etwas erinnern: ich erinnere das, diesen Vorfall nicht (besonders norddeutsch)
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