Duden - Die deutsche Rechtschreibung
Cash-and-carry-Klausel
Cash-and-car|ry-Klau|sel ['kɛʃ|ɛnt'kɛri... ], die; - (Überseehandel Klausel, nach der der Käufer die Ware bar bezahlen und im eigenen Schiff abholen muss)
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