Duden - Die deutsche Rechtschreibung
bekannt
• be|kạnntGetrennt- und Zusammenschreibung:
– bekannt sein; sie ist mit ihm gut bekannt gewesen; alle uns damals D✓bekannt gewesenen oder bekanntgewesenen Umstände
– D✓bekannt geben oder bekanntgeben; die Verfügung wurde D✓bekannt gegeben oder bekanntgegeben
– D✓bekannt machen oder bekanntmachen; er soll mich mit ihm D✓bekannt machen oder bekanntmachen; sich mit einer Sache D✓bekannt machen oder bekanntmachen; das Gesetz wurde D✓bekannt gemacht oder bekanntgemacht (veröffentlicht)
– D✓bekannt werden oder bekanntwerden; ich bin bald mit ihm D✓bekannt geworden oder bekanntgeworden; der Wortlaut ist D✓bekannt geworden oder bekanntgeworden
Großschreibung der Substantivierung :
– jemand Bekanntes
– etwas Bekanntes
– nach [dem] Bekanntwerden der Entscheidung
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