Duden - Die deutsche Rechtschreibung
bekannt
• be|kạnntGetrennt- und Zusammenschreibung:
– bekannt sein; sie ist mit ihm gut bekannt gewesen; alle uns damals Dbekannt gewesenen oder bekanntgewesenen Umstände
Dbekannt geben oder bekanntgeben; die Verfügung wurde Dbekannt gegeben oder bekanntgegeben
Dbekannt machen oder bekanntmachen; er soll mich mit ihm Dbekannt machen oder bekanntmachen; sich mit einer Sache Dbekannt machen oder bekanntmachen; das Gesetz wurde Dbekannt gemacht oder bekanntgemacht (veröffentlicht)
Dbekannt werden oder bekanntwerden; ich bin bald mit ihm Dbekannt geworden oder bekanntgeworden; der Wortlaut ist Dbekannt geworden oder bekanntgeworden
Großschreibung der Substantivierung :
– jemand Bekanntes
– etwas Bekanntes
– nach [dem] Bekanntwerden der Entscheidung
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