Duden - Die deutsche Rechtschreibung
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an|nul|lie|ren (für ungültig erklären)\
• annullieren
Die vor allem in der Rechts- und Kaufmannssprache gebräuchliche Bezeichnung geht auf das gleichbedeutende spätlateinische Verb annullare zurück und wird deshalb mit zwei n und zwei l geschrieben.
an|nul|lie|ren
• annullieren
Die vor allem in der Rechts- und Kaufmannssprache gebräuchliche Bezeichnung geht auf das gleichbedeutende spätlateinische Verb annullare zurück und wird deshalb mit zwei n und zwei l geschrieben.