Duden - Die deutsche Rechtschreibung
allgemein
• ạll|ge|mein Kleinschreibung:
– die allgemeine Schul-, Wehrpflicht
– allgemeine Geschäftsbedingungen (Abkürzung AGB), aber Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Großschreibung der Substantivierung:
– im Allgemeinen (gewöhnlich; Abkürzung i. Allg.)
– er bewegt sich stets nur im Allgemeinen (beachtet nicht das Besondere)
Großschreibung als Bestandteil von Namen :
– Allgemeine Deutsche Biographie (Abkürzung ADB)
– Allgemeiner Deutscher Automobil-Club (Abkürzung ADAC)
– Allgemeiner Studierendenausschuss (Abkürzung AStA)
– Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (in Österreich geltend; Abkürzung ABGB)
– Deutsches Allgemeines Sonntagsblatt (Zeitung)
In Verbindung mit einem Adjektiv kann je nach Betonung getrennt oder zusammengeschrieben werden:
– die Dallgemeingültigen oder ạllgemein gụ̈ltigen Bestimmungen
– eine Dạllgemein verbịndliche oder allgemeinverbindliche Regelung
– ein Dạllgemein verstạ̈ndlicher oder allgemeinverständlicher Text
Aber nur:
– die ạllgemein ạnerkannten Verfahren
– die ạllgemein übliche Verschwendung
In Verbindung mit adjektivisch gebrauchten Partizipien kann getrennt oder zusammengeschrieben werden :
– die Dallgemeinbildenden oder allgemein bildenden Schulen
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