Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
zugesicherte Eigenschaften
zugesicherte Eigenschaften,Recht: Eigenschaften einer den Gegenstand eines Kauf-, Miet-, Reise- oder Werkvertrags bildenden Sache, deren Vorhandensein der Verkäufer (Vermieter u. a.) ausdrücklich zugesagt hat. Fehlen sie, so tritt Gewährleistung ein.
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