Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Zündwarenmonopol
Zündwarenmonopol,in Dtl. 1930 eingeführtes und bis 1983 bestehendes Finanzmonopol. Das Z. wurde von der Dt. Zündwaren-Monopolgesellschaft, in der alle Zündwarenhersteller zusammengeschlossen waren, ausgeübt und erstreckte sich auf Übernahme, Vertrieb, Im- und Export von Zündwaren.
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