Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Züchtigungsrecht
Züchtigungsrecht,das bisher gewohnheitsrechtlich anerkannte Recht der Personensorgeberechtigten auf maßvolle körperl. Züchtigung des ihrer Erziehung anvertrauten Kindes. Nach § 1631 BGB sind entwürdigende Erziehungsmaßnahmen, v. a. körperl. und seel. Misshandlungen, verboten. Ein allg. Gebot gewaltfreier Erziehung ist nicht darin verankert. Missbrauch des Z. kann als Körperverletzung bestraft werden. Im Arbeitsrecht steht Lehrherren kein Z. zu. Auch die Schulgesetze geben kein Z. mehr; das von der Rechtsprechung bejahte (Gewohnheits-)Recht der Lehrer, als äußerste Maßnahme eine angemessene, die Verhältnismäßigkeit wahrende Züchtigung zu ergreifen, wenn andere Mittel versagt haben, ist sehr umstritten.
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