Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Zölibat
Zölibat[lat.] der, auch das, die religiös begründete Ehelosigkeit und sexuelle Enthaltsamkeit; in zahlr. Religionen zeitweilig oder dauerhaft von Priestern, Mönchen und Nonnen gefordert. In der kath. Kirche ist der Z. den Geistlichen (Diakonen, Priestern und Bischöfen) mit Ausnahme der zu ständigen Diakonen geweihten verheirateten Männer als lebenslang bindende Verpflichtung kirchenrechtlich vorgeschrieben; theologisch wird er als besonderes Geschenk Gottes gedeutet, das einen freien und ungeteilten Dienst an Gott und den Menschen ermögliche. Erstmals im 4. Jh. eingeführt und lange Zeit schwer durchzusetzbar, erlangte der Z. durch den Beschluss des zweiten Laterankonzils (1139) allgemeine Verbindlichkeit in der lat. Kirche, wurde durch das Konzil von Trient 1563 ausdrücklich bestätigt und besteht auch nach dem 2. Vatikan. Konzil (1962-65) in der kath. Kirche fort. Innerkirchl. Kritik erfährt der Z. in jüngster Zeit in Dtl. und in W.-Europa v. a. vor dem Hintergrund dort rückläufiger Priesterweihen, wobei die Kritiker betonen, dass es sich beim Z. nicht um eine Glaubenswahrheit handle, sondern um eine (revidierbare) kirchenrechtl. Vorschrift. - Die evang. Kirchen lehnen den Pflicht-Z. ab; in der orth. Kirche besteht eine Z.-Verpflichtung nur für Bischöfe und Mönche; Diakone und Priester dürfen vor ihrer Weihe geschlossene Ehen fortführen, jedoch nach der Weihe keine Ehe mehr eingehen.
Literatur:
Hohmann, J. S.: Der Z. Geschichte u. Gegenwart eines umstrittenen Gesetzes. Frankfurt am Main u. a. 1993.
Bez, D.: Der Z. - ein Machtinstrument der kath. Kirche? Sinzheim 1995.
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