Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Zwischenverfügung
Zwischenverfügung,Entscheidung im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit, mit der dem Antragsteller aufgegeben wird, behebbare Hindernisse, die der beantragten Entscheidung entgegenstehen, in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Die Z. dient bes. der Erhaltung des Ranges eines Grundstücksrechtes.
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