Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Zwischenstreit
Zwischenstreit,Prozessrecht: der Streit der Parteien über einzelne, das Verfahren betreffende Fragen, über den nach mündl. Verhandlung durch Zwischenurteil entschieden wird.
Zwischenstreit,Prozessrecht: der Streit der Parteien über einzelne, das Verfahren betreffende Fragen, über den nach mündl. Verhandlung durch Zwischenurteil entschieden wird.