Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Zwischenschein
Zwischenschein(Interimsschein), Wertpapier, das die sich aus einer Aktie ergebenden Mitgliedschaftsrechte verbrieft und den Aktionären vor Ausgabe von Aktien ausgehändigt wird. Z. müssen auf den Namen lauten (§ 10 Aktien-Ges.) und dürfen nicht vor Eintragung der AG (bzw. einer Kapitalerhöhung) ins Handelsregister ausgegeben werden.
Zwischenschein(Interimsschein), Wertpapier, das die sich aus einer Aktie ergebenden Mitgliedschaftsrechte verbrieft und den Aktionären vor Ausgabe von Aktien ausgehändigt wird. Z. müssen auf den Namen lauten (§ 10 Aktien-Ges.) und dürfen nicht vor Eintragung der AG (bzw. einer Kapitalerhöhung) ins Handelsregister ausgegeben werden.