Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Zwischengewinn
Zwischengewinn,Entgelt für noch nicht ausgeschüttete Erträge aus dem Anteilscheinbesitz an einem Investmentfonds. Der Z. umfasst die seit der letzten steuerpflichtigen Ausschüttung oder Thesaurierung angesammelten Erträge und ist bei Rückgabe oder Veräußerung der Fondsanteile im Anteilspreis enthalten. Er wird börsentäglich ermittelt und mit dem Rücknahmepreis veröffentlicht. Z. unterliegen dem Zinsabschlag (Kapitalertragsteuer).
Zwischengewinn,Entgelt für noch nicht ausgeschüttete Erträge aus dem Anteilscheinbesitz an einem Investmentfonds. Der Z. umfasst die seit der letzten steuerpflichtigen Ausschüttung oder Thesaurierung angesammelten Erträge und ist bei Rückgabe oder Veräußerung der Fondsanteile im Anteilspreis enthalten. Er wird börsentäglich ermittelt und mit dem Rücknahmepreis veröffentlicht. Z. unterliegen dem Zinsabschlag (Kapitalertragsteuer).