Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Zwinger
Zwinger,1) Befestigungswesen: der zw. der inneren und äußeren Ringmauer einer mittelalterl. Stadtbefestigung oder Burg liegende Umgang oder der zur Vorburg gehörende freie Platz, der bei größeren Burgen zu ritterl. Übungen, zur Haltung von wilden Tieren (Bären-Z.), als Baumgarten, auch als Acker diente. Z.-Anlagen verbreiteten sich im Abendland seit den Kreuzzügen, kommen aber bereits bei altgerman. Burgen vor. Der Dresdner Zwinger, dessen Bez. auf einen Z.-Garten des ehem. Festungsgeländes zurückgeht, wurde von D. Pöppelmann als großzügige Barockanlage gestaltet (1711-28); Plastik von B. Permoser u. a. Dresdner Bildhauern. Nach dem Zweiten Weltkrieg erfolgte der Wiederaufbau, die Originalplastiken wurden größtenteils durch Kopien ersetzt.
2) Zoologie: 1) eingezäunter, mit Hütte versehener Auslauf u. a. für Hunde; auch Raubtierkäfig; 2) Zuchtbetrieb für Rassehunde.
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Ansicht: Zwinger