Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Zwing und Bann
Zwing und Bann,im MA. die dörfl. Herrschafts- und Gerichtsgewalt; sie stand urspr. dem Grundherrn, später auch der bäuerl. Genossenschaft zu und wurde zum Kern der öffentlich-rechtl. Gemeindehoheit.
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