Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Zweitwohnungssteuer
Zweitwohnungssteuer,in einigen Bundesländern, (z. B. in Berlin, dort 5 % des Mietzinses) als Gemeindeabgabe (erstmals 1973 in Überlingen) erhobene örtl. Aufwandsteuer für Inhaber von Wohnungen im Gemeindegebiet, die sich dort nicht überwiegend aufhalten.
Zweitwohnungssteuer,in einigen Bundesländern, (z. B. in Berlin, dort 5 % des Mietzinses) als Gemeindeabgabe (erstmals 1973 in Überlingen) erhobene örtl. Aufwandsteuer für Inhaber von Wohnungen im Gemeindegebiet, die sich dort nicht überwiegend aufhalten.