Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Zweites Deutsches Fernsehen
Zweites Deutsches Fernsehen,Abk. ZDF, Anstalt des öffentl. Rechts, gegr. durch Staatsvertrag der Länder der Bundesrep. Dtl. am 6. 6. 1961, Sitz: Mainz; strahlt seit 1. 4. 1963 ein 2. Fernsehprogramm für die Bundesrep. Dtl. aus. (Rundfunk)
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