Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Zweites Deutsches Fernsehen
Zweites Deutsches Fernsehen,Abk. ZDF, Anstalt des öffentl. Rechts, gegr. durch Staatsvertrag der Länder der Bundesrep. Dtl. am 6. 6. 1961, Sitz: Mainz; strahlt seit 1. 4. 1963 ein 2. Fernsehprogramm für die Bundesrep. Dtl. aus. (Rundfunk)
Zweites Deutsches Fernsehen,Abk. ZDF, Anstalt des öffentl. Rechts, gegr. durch Staatsvertrag der Länder der Bundesrep. Dtl. am 6. 6. 1961, Sitz: Mainz; strahlt seit 1. 4. 1963 ein 2. Fernsehprogramm für die Bundesrep. Dtl. aus. (Rundfunk)