Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Zweikampf
Zweikampf, verabredeter Kampf zweier Personen nach vereinbarten oder hergebrachten Regeln, meist zur Austragung eines Ehrenhandels (Duell). In Dtl. ist die Strafbarkeit des Z. durch das erste Strafrechtsreform-Ges. vom 25. 6. 1969 aufgehoben worden. Die student. Schlägermensur (Mensur) wurde vom Bundesgerichtshof für straflos erklärt.
Zweikampf, verabredeter Kampf zweier Personen nach vereinbarten oder hergebrachten Regeln, meist zur Austragung eines Ehrenhandels (Duell). In Dtl. ist die Strafbarkeit des Z. durch das erste Strafrechtsreform-Ges. vom 25. 6. 1969 aufgehoben worden. Die student. Schlägermensur (Mensur) wurde vom Bundesgerichtshof für straflos erklärt.