Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Zweihandjolle
Zweihandjolle,Segeln: von zwei Personen getriebene Jolle (z. B. Neunundvierziger, Vierhundertsiebziger), im Unterschied zur »Einhandjolle« (für eine Person, z. B. Finn-Dingi, Laser). Die Bez. »Hand« stammt aus der seemänn. Tradition und bedeutet »Besatzungsmitglied«.
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