Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Zweier
Zweier,Rudern: mit zwei Ruderplätzen ausgestattetes Boot, entweder je Ruderplatz mit einem Riemen oder mit zwei Skulls (Doppel-Z.) versehen. Riemenboote werden mit oder ohne Steuermann bzw. Steuerfrau gefahren.
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