Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Zwei-plus-Vier-Vertrag
Zwei-plus-Vier-VertragKurzbez. für den »Vertrag über die abschließenden Regelungen in Bezug auf Dtl.« vom 12. 9. 1990, der im Zuge der Entwicklung zur dt. Einheit zw. den beiden dt. Staaten und den vier Siegermächten des Zweiten Weltkrieges (Frankreich, Großbritannien, Sowjetunion, USA) geschlossenen wurde. Durch den Vertrag wird die volle Souveränität Dtl.s (im Sinne einer völkerrechtl. Identität von Dt. Reich und dem vereinigten Dtl.) wiederhergestellt; die Außengrenzen Dtl.s werden unter Verzicht auf dt. Gebietsansprüche als endgültig betrachtet; Dtl. verzichtet auf den Besitz atomarer, chem. und biolog. Waffen und begrenzt seine Truppenstärke auf 370 000 Mann.
Zwei-plus-Vier-VertragKurzbez. für den »Vertrag über die abschließenden Regelungen in Bezug auf Dtl.« vom 12. 9. 1990, der im Zuge der Entwicklung zur dt. Einheit zw. den beiden dt. Staaten und den vier Siegermächten des Zweiten Weltkrieges (Frankreich, Großbritannien, Sowjetunion, USA) geschlossenen wurde. Durch den Vertrag wird die volle Souveränität Dtl.s (im Sinne einer völkerrechtl. Identität von Dt. Reich und dem vereinigten Dtl.) wiederhergestellt; die Außengrenzen Dtl.s werden unter Verzicht auf dt. Gebietsansprüche als endgültig betrachtet; Dtl. verzichtet auf den Besitz atomarer, chem. und biolog. Waffen und begrenzt seine Truppenstärke auf 370 000 Mann.