Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Zweckverband
Zweckverband,eine auf landesrechtl. Grundlage gebildete, von Gemeinden und Gemeindeverbänden getragene Selbstverwaltungskörperschaft zur gemeinsamen Erfüllung bestimmter Aufgaben (z. B. Bau von Schulen) in Form der Körperschaft des öffentl. Rechts. Freiverbände sind die auf freiwilliger Einigung der Beteiligten beruhenden Z.; Pflichtverbände werden zur Durchführung von Auftragsangelegenheiten und von gesetzl. Pflichtaufgaben gebildet. Die Z. stehen unter Staatsaufsicht. Die Rechtsverhältnisse des Z. werden durch eine Verbandssatzung geregelt.
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