Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Zwecksparen
Zwecksparen,Sparform, bei der die Sparbeträge für bestimmte Zwecke festgelegt sind, z. B. das Bausparen; auch der Abschluss von Versicherungen (bes. Lebens-, Pensions- und Aussteuerversicherungen) kann als Z. gelten.
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