Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Zweckentfremdung
Zweckentfremdung,Wohnungswesen: die Verwendung von Wohnraum zu anderen als zu Wohnzwecken. Z. (z. B. Umwandlung in Gewerberaum, Abbruch, dauernde Fremdenbeherbergung) ist in bestimmten Gemeinden, in denen die Versorgung der Bev. mit ausreichendem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen gefährdet ist, nur mit behördl. Genehmigung erlaubt.
Zweckentfremdung,Wohnungswesen: die Verwendung von Wohnraum zu anderen als zu Wohnzwecken. Z. (z. B. Umwandlung in Gewerberaum, Abbruch, dauernde Fremdenbeherbergung) ist in bestimmten Gemeinden, in denen die Versorgung der Bev. mit ausreichendem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen gefährdet ist, nur mit behördl. Genehmigung erlaubt.